Zugelassen, geprüft und straßentauglich.
Die P-DISC ist in Deutschland und Dänemark offiziell zugelassen. Hier erfährst du alles, was du über den legalen Einsatz wissen musst.
Allgemeine Regeln, die du beachten solltest
Nur dort verwenden, wo sie zugelassen ist
Die OOONO P-DISC ist in bestimmten Ländern zugelassen. Die Parkregelungen können sich nicht nur von Land zu Land, sondern auch regional unterscheiden. Informiere dich also immer über die örtlichen Vorgaben, wenn du unterwegs bist.
Nur eine Parkscheibe pro Auto
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✓Es darf immer nur eine Parkscheibe sichtbar angebracht sein.
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✓Entferne vor der Installation deiner P-DISC alle vorhandenen Parkscheiben von der Windschutzscheibe.
Montage ist entscheidend
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✓Die P-DISC muss unten rechts an der Windschutzscheibe angebracht werden (gegenüber vom Fahrersitz).
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✓Wenn sie nicht korrekt montiert ist (z. B. nur auf dem Armaturenbrett liegt), riskierst du ein Bußgeld – auch wenn die Parkzeit korrekt angezeigt wird.
Nutzerverantwortung
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✓Es liegt in deiner Verantwortung, sicherzustellen, dass die Parkzeit korrekt eingestellt ist.
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✓Wir empfehlen, die angezeigte Parkzeit gelegentlich zu überprüfen.
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✓Kontrolliere regelmäßig den Batteriestand und tausche die Batterien bei Bedarf aus. Mehr zum Batteriewechsel findest du hier.
Wo ist die P-DISC zugelassen?
Deutschland
Damit eine Parkscheibe in Deutschland legal ist, muss sie ein blaues „P"-Symbol auf der Vorderseite, den aufgedruckten Begriff Ankunftszeit und eine E1-Zulassungsnummer tragen. Diese bestätigen, dass das Gerät den Anforderungen der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht.
Dänemark
Die dänische Version der P-DISC hat ihre eigenen Anforderungen: eine nationale Zulassungsnummer (z. B. FS54 für die P-DISC NO2) und ein „P"-Symbol links neben der angezeigten Ankunftszeit. Die deutsche E1-Version ist in Dänemark nicht zulässig – und umgekehrt.
Andere Länder
Außerhalb von Deutschland und Dänemark ist die P-DISC nicht offiziell zugelassen. Bei Unsicherheiten wende dich an die örtlichen Behörden oder prüfe die geltenden Parkvorschriften.
P-DISC NO4
Es gibt zwei Versionen – eine für Deutschland und eine für Dänemark. Die deutsche Version darf nur in Deutschland verwendet werden, die dänische nur in Dänemark.
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✓Geprüft durch Force Technology und zugelassen vom Kraftfahrt-Bundesamt
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✓Genehmigungsnummer: E1 10R-07 10715
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✓Blaues „P" auf der oberen Seite des Displays
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✓Geprüft durch Force Technology und zugelassen von der Færdselsstyrelsen
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✓Genehmigungsnummer: FS56
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✓Kleines „P" auf der linken Seite des Displays
P-DISC NO3
Es gibt zwei Versionen – eine für Deutschland und eine für Dänemark. Die deutsche Version darf nur in Deutschland verwendet werden, die dänische nur in Dänemark.
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✓Geprüft durch Force Technology und zugelassen vom Kraftfahrt-Bundesamt
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✓Genehmigungsnummer: E1 R06/02 10022 00
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✓Blaues „P" auf der oberen Seite des Displays
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✓Geprüft durch Force Technology und zugelassen von der Færdselsstyrelsen
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✓Genehmigungsnummer: FS55
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✓Kleines „P" auf der linken Seite des Displays
P-DISC NO2
Es gibt zwei Versionen – eine für Deutschland und eine für Dänemark. Die deutsche Version darf nur in Deutschland verwendet werden, die dänische nur in Dänemark.
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✓Geprüft durch Force Technology und zugelassen vom Kraftfahrt-Bundesamt
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✓Genehmigungsnummer: E1 10R-06 9980
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✓Blaues „P" auf der unteren Seite des Displays
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✓Geprüft durch Force Technology und zugelassen von der Færdselsstyrelsen
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✓Genehmigungsnummer: FS54
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✓Kleines „P" auf der linken Seite des Displays
P-DISC NO1
Die P-DISC NO1 wurde in Deutschland und Dänemark geprüft und zugelassen. Grundsätzlich darf sie nur in Ländern verwendet werden, in denen sie zugelassen ist.
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✓Geprüft durch TÜV NORD und zugelassen vom Kraftfahrt-Bundesamt
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✓Genehmigungsnummer: E1 10R-06 9426
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✓Kleines „P" auf der linken Seite des Displays bei angezeigter Ankunftszeit
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✓Geprüft durch Force Technology und zugelassen von der dänischen Straßenverkehrsbehörde
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✓Genehmigungsnummer: FS48
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✓Kleines „P" auf der linken Seite des Displays bei angezeigter Ankunftszeit
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✓Die dänische P-DISC NO1 darf nicht in Deutschland verwendet werden